Alte Schnurlostelefone bald bei Strafe verboten

Ende des Jahres ist es nun soweit, ältere schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 dürfen dann nicht mehr benutzt werden, in Einzelfällen kann eine Nutzung dann sogar mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Die Frage ist nun, wer weiss tatsächlich ob das auf sein eigenes Telefon zutrifft, und wie erfährt der Durchschnittsnutzer mit einem älteren schnurlosen Telefon von dieser Aktion?

Grund für diese Aktion ist eine europäische Frequenzharmonisierung (wer zum Teufel denkt sich solche Namen aus?), bei der die betroffenen Frequenzen nun in Zukunft anders genutzt werden sollen:

  • CT1+: Bereich 885 bis 887 sowie 930 bis 932 MHz
    –> Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk
  • CT2: Bereich 864,1 bis 868,1 MHz
    –> Nutzung durch Funkanwendungen kleiner Reichweite

Solltest Du in Zukunft weiter Dein altes, bald verbotenes, Schnurlostelefon (C1+ oder C2) benutzen, und dadurch jemanden stören, könnte der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur Dir dafür eine Geldstrafe auferlegen..

Das mag auch der Grund sein, warum diese alten schnurlosen Telefone auf Trödelmärkten immer beliebter und billiger werden 😉

Nicht sicher ob Dein Telefon davon betroffen ist?
Die Bedienungsanleitung Deines Telefons muss einen Hinweis auf den Frequenzbereich haben, solltest Du die Anleitung schon vor Jahren verloren haben, dann schau doch mal ob Dein Telefon hier dabei ist, denn dann ist es bald verboten.

Weiter Infos zu dieser Aktion gibt es bei Heise oder bei der Bundesnetzagentur. Alternativ kannst Du Dich auch an die Bundeseinheitliche Rufnummer der Funkstörungsannahme (schon wieder so ein Beamtenkauderwelsch) wenden: 0180 3 23 23 23 (9 ct/min aus dem Festnetz; andere Preise aus den Mobilfunknetzen möglich).

Hast Du auch ein solches Telefon und wie findest Du die diese Aktion?

Hast Du vielleicht selber ein solches Telefon zuhause rumliegen oder benutzt es eventuell sogar noch? Rennst Du nun zu Deinen Eltern, Großeltern oder Freunden um dies mitzuteilen oder zu prüfen ob die ein solches altes Gerät nutzen?

Wie findest Du die Durchführung dieser Aktion? Das bekommt doch niemand mit, und auf einmal steht ein Herr vom „Funkmessdienst der Bundesnetzagentur“ vor Deiner Tür, verlangt eine Geldstrafe und Du wusstest von nichts? (Und ja, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!) Das ist doch Mist so, oder?

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