Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Der Filehoster Rapidshare hat in den USA einen entscheidenden Etappensieg errungen.

Laut dem Richterspruch ist es zwar in der Tat so, dass geschützte Dateien wie Fotos, Filme und Musik auf Rapidshare zu finden seien, aber die Haftung gegen die Urheberrechtsverletzungen liege nicht bei Rapidshare.

Die Veröffentlichung des auf Rapidshare abgelegten Materials liege allein in der Verantwortung der Nutzer. Damit sei der Hoster nicht im Sinne des US-Copyright für direkte Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen. (via Heise)

WOW!

Sehr krasse Entscheidung, öffnet, bzw schliesst es doch die Türe für weitere Klagen der Musik- und Filmindustrie. Damit kann als weiterhin lustig jedes Material bei Rapidshare hochgeladen werden, der Link an Freunde, Bekannte, Blogs und Foren versandt werden, und Rapidshare als Hoster der Dateien ist weiter auf der legalen Seite.

So einfach kann Raubkopieren sein, und man bekommt bei Rapidshare auch noch eine super Plattform zur Verfügung.. Rapidshare muss nach Hinweisen auf Verstöße gegen das Urheberrecht zwar immer noch die Dateien entfernen, kann aber eben scheinbar dafür nicht verklagt werden.

Finde die Plattform Rapidshare ja zum Verteilen von Daten sehr praktisch, aber seien wir doch mal realistisch. Da wird doch wenigstens jeder zweite User zum größten Teil Raubkopien tauschen, oder?

Sehr eigenartige Entscheidung, aber eigentlich haftet man ja als Vermieter auch nicht für die Sachen die die Mieter in der Wohnung lagern..

8 Antworten auf „Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen“

  1. Hey,

    krasse Entscheidung, aber gilt dieses Urteil jetzt international oder nur in den Staaten? Rapidshare selbst hat doch ihre Server in der Schweiz oder liege ich da nicht richtig?

    Liebe Grüße

  2. Da ist ja die Zukunft von Rapidshare gesichert, jedes andere Urteil hätte die Existenz von Rapidshare mehr als nur gefährdet. Durchatmen! 😀

  3. Ich begrüße diese Entscheidung zwar, frage mich aber, ob der Richter sich mal all die anderen Verfahren bezüglich der Haftung angesehen hat 😕

    Normalerweise ist ein Seitenbetreiber IMMER für den Inhalt verantwortlich gemacht, sogar YouTube… Denn: The internet is evil!

  4. Ich kann das Urteil nicht nachvolziehen.
    Kann sich noch Jemand an die prä Internet Zeiten erinnern als man mit Modems und Akkustikoppler Daten über Mailboxen und BBS ausgetauscht hat?
    Das was die BBS Betreiber gemacht haben war auch nix anderes als Festplattenspeicher für usergenerated Content zu verfügung zu stellen.
    Wurde damals aber ein BBS gebusted war die komplette Hardware weg und es mußten ruinöse Strafen bezahlt werden.
    Es ist wie immer, die kleinen werden bestraft und die großen die Geld damit verdienen läßt man machen.
    Über eines muß man sich im klaren sein, das was bei den Filehostern auf den Platten liegt ist zu über 99% illegal, ob es nun geshared wird oder nicht.

  5. In der Tat sehr eigenartige Gestaltung des Urteils, wo werden sich die Musikindustrie jetzt wohl das Geld herholen?

  6. Hatte die Entscheidung auch nicht erwartet. Man darf man im Internet die Rechte Dritter nicht verletzen. Ist es schon geschehen und der Betroffene macht einen darauf aufmerksam, muss der „Täter“ reagieren und die Inhalte löschen. So stelle ich mir das vor.
    Ich finde es heftig, wie Rapidshare sich da frei gemacht hat. Klar stellen die Inhalte die User rein. Doch eigentlich muss man doch die Kontrolle haben was da so rein kommt. Vielleicht wollen die aber keine Kontrolle, da sie so einiges an Einbüßen haben werden? Keine Ahnung…

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