Glücksspiel: ESA strebt nationale Lösungen bei Konflikten an

Um Glücksspiel und um das Glücksspielrecht gibt es innerhalb der EU etwaige Streitigkeiten. Letztlich ist die Regulierung von Glücksspiel Sache der Mitgliedstaaten. Laut der Erklärung der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) sollten daher auch alle Rechtsstreitigkeiten und Beschwerden rund um Glücksspiele möglichst bei den nationalen Gerichten eingereicht werden. Man selber habe sich daher auch dazu entschieden, die Beschwerden im Bereich des Glücksspiels mit einer geringeren Priorität zu behandeln. Dies decke sich auch mit der Empfehlung der Europäischen Kommission, die bereits 2017 einen ähnlichen Ansatz verfolgte.

Zahlreiche Fälle im Zusammenhang mit Glücksspiel abgeschlossen

Laut eigener Mitteilung hat die ESA im Laufe der vergangenen Jahre eine ganze Reihe an Fällen erhalten und abgeschlossen, die sich um Streitigkeiten im Bereich des Glücksspiels drehten. Derartige Streitigkeiten zu behandeln sei für die ESA in Zukunft jedoch keine Priorität mehr. Auch wenn die ESA hier über entsprechende Vertragsverletzungsbefugnisse verfüge, um den Binnenmarkt im Bereich des Glücksspiels und den glücksspielbezogenen Dienstleistungen wie etwa auch dem Online-Glücksspiel zu fördern.

So habe der EFTA-Gerichtshofs schon in der Vergangenheit mehrfach anerkannt, dass die EWR-Staaten selbst bereits über ausreichend große Ermessensspielräume verfügten. Etwa um Glücksspieldienste zu regulieren, einzuschränken oder auch ganz zu untersagen. Sofern sie hierbei natürlich legitime Ziele des öffentlichen Interesses verfolge, wie etwa den Schutz von Minderjährigen, die Bekämpfung von Spielsucht und die Bekämpfung von „Unregelmäßigkeiten“, also etwa Geldwäsche und Betrug.

Bearbeitung durch nationale Gerichte deutlich effizienter

Durch den eigenen hohen Ermessensspielraum hätten die Gerichte der EWR-Staaten deutlich effizientere Mittel zur Verfügung, Beschwerden im Zusammenhang mit Glücksspielen zu bearbeiten und zu behandeln, so die ESA. Diese könnten sich der ESA zufolge auch an zahlreichen Urteilen des EFTA-Gerichtshof und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientieren. Im Zuge dessen ermutigt die ESA Beschwerdeführer bei Problemen mit dem EWR-Recht im Bereich des Glücksspiels von den nationalen Rechtsmitteln Gebrauch zu machen.

European State Lotteries and Toto Association (EL) begrüßt als Dachverband der nationalen Lotterien die Entscheidung

Als größter Dachverband der nationalen Lotterien begrüßt die European State Lotteries and Toto Association (EL) die Entscheidung der Überwachungsbehörde (ESA). So teile die EL die Meinung der ESA, dass sich Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Ordnung und des Verbraucherschutzes am besten durch Kontrollen und Regulierungen auf nationaler Ebene ausräumen ließen. Zugleich sei es wichtig, dass die Mitgliedsländer eine effektive Gesetzgebung und Regulierung von Glücksspielangeboten aufweisen müssten. Dies sei vor allem mit Blick auf den Verbraucherschutz und im Kampf gegen Spielsucht und gegen illegale Geschäfte von hoher Bedeutung.

Glücksspiel und Online-Glücksspiel in Deutschland

Auch Deutschland hat die Wichtigkeit erkannt, dass Glücksspiel in Onlinespielhallen wie der GGBet Spielhalle zu regulieren. So konnten sich die Länder bereits Anfang 2020 auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen. Dieser sieht vor, dass auch das Onlineglücksspiel künftig erlaubt sein soll. Bislang konnten Onlinespielhallen lediglich mit einer Lizenz des Bundeslandes Schleswig-Holstein in Deutschland legal agieren. Im Bereich des Onlineglücksspiels ging Schleswig-Holstein demnach seit einigen Jahren einen eigenen Weg, was jedoch auch zur Folge hatte, dass die Angebote nur für Bürger aus Schleswig-Holstein offen standen. Spieler aus anderen Bundeländern durften sich demnach nicht offiziell registrieren.

Ab dem Sommer 2021 soll das legale Glücksspiel nun aber auch endlich für alle Bundesbürger möglich sein. Für die Anbieter beinhaltet der neue Vertrag jedoch eine ganze Reihe an Regeln. Ein beachtlicher Teil dieser Regeln gelten als Übergangsphase bereits seit dem 15. Oktober 2020. Anbieter, die eine deutsche Glücksspiellizenz erhalten möchten, müssen diese also schon seit diesem Stichtag umsetzen.

Viele der Regeln zielen dabei auf den Spielerschutz, der Spielsuchtprävention und natürlich auf den Schutz von Minderjährigen ab. Dazu zählen:

·             Monatliches Einzahllimit und Höchsteinsätze: Um Spieler zu schützen, sieht der Gesetzgeber etwaige Limits vor. Dies gilt sowohl für das monatliche Spielbudget als auch für die Höchsteinsätze für die Spielrunden. Des Weiteren müssen die Anbieter sogenannte „Panik-Buttons“ in ihre Angebote integrieren. Diese sollen es dem Spieler ermöglichen, sich für mindestens 24 Stunden selbst zu sperren.

·             Spieleangebot und Spielabfolge: Sogenannte Live Casinos und diverse Tischspiele dürfen die Onlinespielhallen zunächst nicht anbieten. Somit dürfte sich das Angebot erst mal auf Spielautomaten wie den Fire Joker Spielautomaten beschränken. Spielautomaten dürfen jedoch keine progressiven Jackpots ausspielen. Darüber hinaus muss zwischen den Spielrunden (Drehungen) eine bestimmte Zeit vergehen. Eine schnelle Abfolge von Wiederholungen beziehungsweise viele schnelle Spielrunden in Folge sind den Regeln nach nicht erlaubt.

Neben diesen Regeln sind noch etliche weitere wichtige Punkte im Glücksspielstaatsvertrag vermerkt. Damit die Anbieter alle Regeln und Bestimmungen befolgen, soll eine neue Glücksspielbehörde ins Leben gerufen werden, welche die Regulierung und Überprüfung vornimmt und die Glücksspiellizenzen vergibt.