Mal ein Zweithandy ohne Vertrag

Bin ja eigentlich mit meinem iPhone 5 recht zufrieden. Eigentlich.. Aber es lockt das Unbekannte und man muss diesem Android ja schon die eine oder andere coole Funktion zugestehen. Kann man nicht anders sagen, das kann schon einiges. Hatte mit eigentlich ja schon von Android und den Geräten nach dem Kauf des iPhone 5 verabschiedet, aber dann kam eine Werbung von Dein Handy dazwischen.

Eigentlich gar nichts besonderes, aber da war es wieder, das Samsung Galaxy S3. Weiss nicht mehr genau warum, aber die Werbung von den Handyjungs hat mich wieder mal angesprochen und ich hatte das Ding schon bei denen im Warenkorb. Habs dann doch gelassen, schliesslich braucht man kein Zweithandy, schon gar nicht eines mit einem System bei dem, zumindestens bei mir, nichts funktionieren würde: Apple TV, Fotostream, Macbook, iTunes, iCloud, iTunes Match und so weiter.. Für alles gibts natürlich Alternativen, aber die müssen erstmal mühsam eingerichtet werden. Und das alles um mal mit nem neuen Handy ein bischen rumzuspielen.. Das lass ich dann doch lieber.

Lass das Samsung doch mal bei denen im Warenkorb, ja das kann man überall kaufen, aber bei Dein Handy hatten sie mich dann auf einmal, da sollen die (sollte ich mich doch dafür entscheiden) auch den Umsatz bekommen..

Übrigens, das wäre selbstverständlich ohne Vertrag. Nicht weil die keine guten Angebote haben, ich bin schon seit ein paar Jahren dazu übergegangen Handys nur noch ohne Vertrag zu kaufen. Und dann eben einen günstigen passenden Vertrag oder Prepaid dazu. Schliesslich ist nichts umsonst im Leben und natürlich schenken mir die großen Mobilfunkanbieter kein Handy weil sie so lieb sind, das ist knallhart kalkuliert, am Ende zahl ich das natürlich mit. Also lieber Handy ohne Vertrag holen und das für mich passende Angebot dazu kaufen, da gibt es ja Auswahl bis zum abwinken..

Und ihr so? Zweithandy oder kein Zweithandy und wenn ja, welches?

Neue Zielgruppe für Kreditkartenanbieter: Kinder

Nachdem die Banken die Erwachsenenwelt sowohl offline als auch online gewonnen haben, werden nun Kinder umworben. Nachdem der Spiegel bereits 1990 über die Einführung einer Kreditkarte für Kinder berichtete, die eher wie ein Bonusheft funktionierte, jedoch mit der Haptik der Plastikkarten arbeitete, folgte 2003 laut einem Bericht der Welt zufolge die massenweise Vergabe von Prepaid-Kreditkarten an Kinder in den USA. Inzwischen ist dieser Trend auch in Deutschland angekommen, immer mehr Banken offerieren den jungen Kunden aufladbare Geldkarten. Der Sinn des Unterfangens ist die frühzeitige Kundenbindung, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die jugendlichen Kunden der Bank auch im Erwachsenenalter treu bleiben werden.

Was sind Prepaid-Kreditkarten?

Neben den klassischen Kreditkartenformen, bei denen der Kunde zunächst Einkäufe mit der Karte tätigt, die in einem meist monatlichen Turnus als Einmalzahlung von einem Girokonto abgebucht werden, muss bei der Prepaid-Kreditkarte zunächst ein Guthaben aufgeladen werden, das im Anschluss daran ausgegeben werden kann – ähnlich wie bei vorausbezahlten Guthaben für das Mobiltelefon. So haben nicht nur Kunden mit einer schlechten Bonität die Möglichkeit, eine Kreditkarte zu erhalten, sondern eben auch Kinder.

Immer mehr Geldhäuser bieten aufladbare Kreditkarten speziell für Kinder an, auf die die Eltern das Taschengeld oder Teile davon überweisen können. Die Kinder lernen damit den bargeldlosen Zahlungsverkehr und haben die Möglichkeit, Käufe im Internet zu tätigen.

Dabei sind vor allem zwei Formen der Kreditkarten im Umlauf. Neben den physischen Karten, die ähnlich wie die klassischen Karten zum Einkauf im Handel verwendet werden können, finden virtuelle Karten ausschließlich beim Online-Shopping Verwendung: Der Kunde erhält hierzu alle notwendigen Daten einer Kreditkarte, jedoch keine physische Plastikkarte.

Welche Unterschiede bestehen zu herkömmlichen Kreditkarten?

Die Prepaid-Karte unterscheidet sich in der Regel von klassischen Kreditkartenformen durch zwei Merkmale: Zum einen weist sie nicht die für Kreditkarten typische Hochprägung der Angaben auf, sondern ist bedruckt wie eine EC-Karte. Des Weiteren ist sie häufig um den Satz „Electronic use only“ ergänzt. Beides verhinderte früher das Auslesen der Karte über bestimmte Lesegeräte, die heute jedoch fast gar nicht mehr verwendet werden.

Nachteile sind mit der Prepaid-Karte laut Ausskunft des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) nicht zu befürchten. Die einzige Ausnahme sind Autovermietungen, die Kreditkarten häufig als Sicherheit für eventuelle Schäden annehmen und die Prepaid-Karten aufgrund der mangelnden Deckungssumme damit mehrheitlich ablehnen.

Welche Funktionen hat eine Kreditkarte für Kinder?

Kinder haben im Internet zahlreiche Möglichkeiten, um Geld auszugeben: Klingeltöne für das Handy, Musik und Videos aus dem Internet downloaden. Problematisch erscheint dabei jedoch nicht selten die Zahlungsmöglichkeit: Ohne eigenes Konto oder eine Kreditkarte müssen immer wieder die Eltern um Hilfe gebeten werden.

Guthaben aufladen und shoppen

Abhilfe schafft hier die Prepaid-Karte: Der Besitzer zahlt Guthaben auf das Kartenkonto ein, das ihm dann zur freien Verfügung steht. Beim Shoppen erfolgt eine Vorauthorisierung des erforderlichen Betrags auf der Karte, um zu ermitteln, ob das Guthaben auf der Karte für den Einkauf oder für die Tankfüllung ausreicht. Sobald das Guthaben der aufladbaren Kreditkarte verbraucht ist, kann damit nicht mehr bezahlt werden, bis eine erneute Aufladung erfolgt ist.

Gefahren lauern hier jedoch bisweilen im stationären Handel. Alte Lesegeräte ohne Internet-Verbindung können oft nicht hinreichend prüfen, ob noch ausreichend Geld auf der Karte ist. Als Folge überziehen Kinder und Jugendliche dann das Budget – und zahlen dafür hohe Zinsen bzw. läuft das Finanzinstitut Gefahr, das Geld nicht wiederzusehen. Die Sparkassen verlangen daher auch von Minderjährigen eine schriftliche Erklärung, dass man im Falle eines „negativen Saldos“ auf ein (elterliches) Girokonto zurückgreifen darf.

Guthabenverzinsung

Die Besonderheit von vielen Prepaid-Karten ist die Guthabenverzinsung. Dadurch können Sparen und Geldausgeben gleichzeitig erlernt werden.

Sicherheit

Aufgrund der Beschränkung auf das Guthaben kann auch bei einem Verlust nicht allzu viel passieren – mehr als das aufgeladene Guthaben kann nicht ausgegeben werden. Dieses ist bei Kindern teilweise auf 300 Euro begrenzt, einige Anbieter beschränken zusätzlich das Jahresvolumen auf maximal 5.000 Euro. Darüber hinaus werben viele der Anbieter mit einer schnellen Abwicklung der Rückerstattung im Schadensfall. Insbesondere wegen dieser Sicherheit gelten Prepaid-Kreditkarten als Tipp fürs Online-Shopping.

Zwar ist auch der Besitzer einer normalen Kreditkarte nur bei grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang für den Schaden haftbar, wenn Betrüger mit seinen Kartendaten sein Konto plündern. Allerdings ist der Weg, bis man das Geld zurück hat, kompliziert.

keine Bonitätsprüfung

Aufgrund der Kontoführung auf Guthabenbasis ist die Vergabe von Prepaid-Karten an Jugendliche risikoarm. Dementsprechend verzichten viele Anbieter auf eine Bonitätsprüfung und/oder eine Schufa-Auskunft, sondern knüpfen die Vergabe lediglich an die Nennung eines (elterlichen) Girokontos, das im Zweifelsfalle belastet werden kann.

Kontoführung

Die Kontoführung erfolgt in der Regel ausschließlich online, für die Zusendung von Papierauszügen werden meist Gebühren verlangt. Der Vorteil: So haben auch Eltern die Möglichkeit, die Zahlungsvorgänge der Kinder zu überprüfen. Darüber hinaus bieten viele Institute einen SMS-Service zur Kontoabfrage an.

Gebühren

Prepaid-Karten sind häufig teuer. Beim Abschluss des Vertrages wird eine Gebühr fällig, die entweder per Vorkasse entrichtet oder bei der Erstaufladung eingezogen wird. Darüber hinaus werden Jahresgebühren erhoben, die nicht immer billig sind: Die Schwäbische Bank verlangt beispielsweise für die SupremaCard 79 Euro jährlich, die PayangoCard kostet im Jahr 20 Euro für Jugendliche. Mit der Prepaid-Karte der Wüstenrot-Bank gibt es lediglich ein einziges kostenloses Angebot, das jedoch nur im Zusammenhang mit einem Girokonto und damit einer Schufa-Auskunft erhältlich ist.

Einige Banken erheben darüber hinaus weitere Gebühren: So werden teilweise monatliche Verwaltungskosten für die Kontoführung (Yuna- und Wirecard Bank) oder Gebühren für die Aufladung erhoben (Yuna-Card). Dementsprechend sollten sich Eltern vor der Beantragung genau informieren, welche Eröffnungs- und Jahresgebühren fällig werden.

Bargeld mit der Prepaid-Kreditkarte

Die Bargeldabhebung kostet mit einer Prepaid-Kreditkarte grundsätzlich Geld. Sind häufige Barabhebungen geplant, sollte ein Anbieter mit geringen Gebühren gewählt werden. So berechnet die Landesbank Berlin (LBB) beispielsweise nur 1 Prozent vom Betrag, maximal aber 2,50 Euro. Mit der PayangoCard der LBBW bezahlt man für Abhebungen hingegen mindestens 2,50 Euro, bei der YunaCard mindestens 3,50 Euro. Andere Anbieter sind mit 4 Euro oder 5 Euro pro Abhebung noch teurer. Erst bei dreistelligen Beträgen erheben die Anbieter eine prozentuale Gebühr.

Vorsicht ist vor allem in diesem Zusammenhang bei der Lastschrift-Rückgabe geboten: Ist das Konto nicht ausreichend gedeckt, kostet die Rückbuchung der Zahlung wie auch bei einem Girokonto Gebühren – Anbieter verlangen hierfür zwischen 2,50 Euro und 10 Euro pro Transaktion.

Beispiel: Peter benötigt 100 Euro in bar, die er mit der Prepaid-Karte am Geldautomaten abhebt. Dabei hat er jedoch vergessen, dass die Bank für jede Barabhebung 5 Euro pro Transaktion verlangt. Da die bei der Abhebung lediglich prüft, ob der Auszahlungsbetrag gedeckt ist, nicht aber die anfallenden Transaktionskosten, wird die Forderung der auszahlenden Bank über die 5 Euro Gebühr eventuell abgewiesen, da Peters Guthaben erschöpft ist. Damit erfolgt eine Weiterleitung an die Bank, die Peters Girokonto führt. Wenn das Girokonto jetzt auch nicht die erforderliche Deckung aufweist, dann kommt es zu einer Lastschrift-Rückgabe.

Damit steht das Guthaben jetzt im Minus mit:

  • 5 Euro für die Gebühr
  • Gebühr vom Kartenanbieter für die Lastschriftrückgabe,
  • Gebühr der Bank für eine Lastschriftrückgabe.

Neben diesen Transaktionskosten können auch Abhebungen im außereuropäischen Ausland oder der Einzug von Jahresgebühren zu Lastschrift-Rückgaben führen. Sicherheitshalber sollten außerdem keine regelmäßigen Belastungen wie Vereinsbeiträge oder Abonnements über eine Prepaid-Karte abgewickelt werden.

integrierter Jugendschutz

Einige Anbieter bieten die für Kinder konzipierten Karten mit einem integrierten Jugendschutz an, der einen Missbrauch, zum Beispiel durch den Kauf von Alkohol und Zigaretten über das Internet, verhindern soll. Dies erfolgt über eine spezielle Codierung der Karte, die dazu führt, dass bestimmte jugendgefährdende Angebote und Leistungen nicht mit der Prepaid-Karte bezahlt werden können.

Lerneffekt

Da die Prepaid-Kreditkarte nur mit einem entsprechenden Guthaben eingesetzt werden kann, besteht keine Gefahr der Verschuldung. Die Jugendlichen können damit gefahrlos lernen, ihr Geld zu verwalten und bargeldlos zu bezahlen.

Verbraucherschützer warnen jedoch davor, Kindern zu früh elektronische Zahlungsmittel anzuvertrauen, da virtuelles Geld schneller ausgegeben werde. Dementsprechend sollten Kinder zunächst mit dem selbstverdienten Geld an elektronische Zahlungsmittel herangeführt werden. Nur der Verlust von Bargeld ist für ein Kind nachvollzieh-/spürbar. Der Wert muss durch das haptische Erlebnis erlebt und erfahren werden.

Wo sind die Karten erhältlich?

Die Zahl der Prepaid-Kreditkartenanbieter ist unüberschaubar. Die bekanntesten dürften die Angebote der Landesbanken Baden-Württemberg (LBBW) und Berlin (LBB) sowie die Karten der auf Kinder spezialisierten Anbieter (Wirecard, MediusCard, Yuna Card etc.) sein. Hinzu kommt ein riesiges Angebot von Co-Branding-Karten, die Banken in Kooperation mit Händlern herausgeben. Wer plant, eine Prepaid-Kreditkarte anzuschaffen, hat die Qual der Wahl, da auch einzelne Anbieter unterschiedliche Pakete anbieten. Allein die Schwäbische Bank bietet drei Prepaid-Kreditkarten speziell für Jugendliche an.

Die Karten sind in der Regel für Jugendliche ab 12 Jahren, in Einzelfällen sogar ab 7 Jahren, erhältlich. Zum Abschluss des Kartenvertrages ist das Einverständnis des Erziehungsberechtigten erforderlich.

Checkliste

  • Wie hoch ist die Jahresgebühr?
  • Erhebt der Anbieter zusätzlich eine Freischaltgebühr (Aktivierungs-) oder monatliche Gebühren?
  • Auf welchen Wegen kann ich gebührenfrei mein Guthaben aufladen?
  • Wie ist die Laufzeit der Karte?
  • Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
  • Überweist der Anbieter bei Vertragsende das Restguthaben kostenlos auf mein Konto?
  • Gibt es ein Limit für Bargeldabhebungen?
  • Wie hoch sind die Gebühren für Bargeldabhebungen?
  • Ist der Jugendschutz – insbesondere bei Käufen über das Internet – gewährleistet?
  • Gibt es ein Limit für Transaktionen mit der Karte?

In Zusammenarbeit mit guenstigekredite.info.

Und? Was haltet ihr von der Geschichte? Gibts das bald auch für eure Kinder, oder lasst ihr da lieber die Finger von?