Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Der Filehoster Rapidshare hat in den USA einen entscheidenden Etappensieg errungen.

Laut dem Richterspruch ist es zwar in der Tat so, dass geschützte Dateien wie Fotos, Filme und Musik auf Rapidshare zu finden seien, aber die Haftung gegen die Urheberrechtsverletzungen liege nicht bei Rapidshare.

Die Veröffentlichung des auf Rapidshare abgelegten Materials liege allein in der Verantwortung der Nutzer. Damit sei der Hoster nicht im Sinne des US-Copyright für direkte Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen. (via Heise)

WOW!

Sehr krasse Entscheidung, öffnet, bzw schliesst es doch die Türe für weitere Klagen der Musik- und Filmindustrie. Damit kann als weiterhin lustig jedes Material bei Rapidshare hochgeladen werden, der Link an Freunde, Bekannte, Blogs und Foren versandt werden, und Rapidshare als Hoster der Dateien ist weiter auf der legalen Seite.

So einfach kann Raubkopieren sein, und man bekommt bei Rapidshare auch noch eine super Plattform zur Verfügung.. Rapidshare muss nach Hinweisen auf Verstöße gegen das Urheberrecht zwar immer noch die Dateien entfernen, kann aber eben scheinbar dafür nicht verklagt werden.

Finde die Plattform Rapidshare ja zum Verteilen von Daten sehr praktisch, aber seien wir doch mal realistisch. Da wird doch wenigstens jeder zweite User zum größten Teil Raubkopien tauschen, oder?

Sehr eigenartige Entscheidung, aber eigentlich haftet man ja als Vermieter auch nicht für die Sachen die die Mieter in der Wohnung lagern..