LG Hamburg: 123people.de darf im Internet zugängliche Fotos anzeigen

Die Personensuchmaschine 123people.de hat vor dem LG Hamburg eine Klage wegen eines veröffentlichten Fotos gewonnen (Urt. v. 16.06.2010 – Az.: 325 O 448/09), bzw das Gericht hat die Klage abgewiesen.

Eine junge Frau hatte gegen 123people geklagt, weil die Suchmaschine ein Foto von Ihr auf der Seite gezeigt hatte. Das Foto war allerdings vorher, mit Zustimmung der Klägerin, auf der Webseite eines Dritten onlinegestellt worden.

Das Hamburger Landgericht wies diese Klage nun ab, die Klägerin habe, zumindest stillschweigend, in die Nutzung des Fotos eingewilligt. Und da sie in die nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen eingewilligte, darf auch die Personensuchmaschine das Foto zeigen.

Zwei weitere Punkte die für 123people sprachen waren, dass zum einen das Foto nicht gespeichert sondern nur angezeigt wird, und zum anderen das Foto suchmaschinen-optimiert wurde, eine Auffindbarkeit also technisch gefördert wurde. Und sollte die Klägerin nun das Foto bei dem Drittanbieter entfernen, so würde auch 123people das Foto nicht mehr anzeigen.

Also nach der Google Thumbnail Entscheidung des BGH (Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 69/08) ein weiterer Schritt die Rechtslage im Internet etwas klarer zu sehen.

Bin leider kein Anwalt, denn einen Punkt verstehe ich dabei nicht so richtig. Denn das würde ja heissen, das ich hier von jedem ein Foto anzeigen darf, immer unter der Vorausetzung in speichere das Bild hier nicht und ich kann annehmen, dass die Person mit dem Bild gefunden werden will.

Aber was ist mit Urheberrechten des Fotos ansich? Wann kann ich davon ausgehen, dass die entsprechende Person gefunden werden will und wieso darf mein Foto jeder anzeigen, nur wenn ich damit auf MEINER Seite gefunden werden will.

Komische Sache, aber dafür muss man wohl einen Haufen Semester Jura studiert haben…

Kostenlos ist nicht – Google bekommt Anzeige wegen Gratisangebot

Die Rechtsanwälte bei Google kommen einfach nicht zur Ruhe. Anzeigen, Unterlassungklagen und Beschwerden hagelt es sicher am laufenden Band, aber diese hier ist wirklich zu geil.

Und wer hier an einen Schildbürgerstreich glaubt, der liegt schon ziemlich nah dran, aber diese Klage gibt es wohl wirklich.

Es hat sich laut WELT die Firma Euro-Cities beim Kartellamt über Google beschwert. Und zwar wegen dem kostenlosen Angebot von Google Maps. Denn kostenlos ist hier nicht, sowas geht ja mal gar nicht, da verklage ich den Anbieter des Gratisangebots direkt:

Beschwert hat sich zudem der Kartendienst Euro-Cities. Wer zum Beispiel Stadtpläne des Dienstes auf seine Webseite einbauen möchte, muss dafür zahlen. Google-Maps bietet die Karten – zumindest in der einfachen Version – kostenlos an. Damit sieht Euro-Cities sein Geschäftsmodell bedroht.

(Quelle: Welt)

Das ist ja mal der Knaller, oder?

Da kommt jemand der das gleiche kostenlos anbieten kann, und sofort wird geklagt und sich beschwert.

Da hat doch jemand die freie Marktwirtschaft nicht verstanden, oder? Da müsste diese Firma sich eben etwas überlegen warum die Kunden bei denen zahlen würden. So funktioniert die Wirtschaft eben, und nur weil da jemand kommt der kostenlos kann, kann man doch nicht gleich zum Kartellamt rennen, oder?

OK, versuchen kann man es, aber in so einem Fall kann sich doch das Kartellamt nicht einmischen. Das würde ja heissen, dass Google Geld für seine Karten nehmen müssten, nur weil da andere Firmen sonst PRobleme mit ihrem Geschäftsmodell bekommen? Gehts noch, wir zahlen, weil die ihr Business nicht in den Griff bekommen?

Könnte ich mich völlig drüber aufregen, wobei es eigentlich nichtmal die Mühe wert ist, oder? Was hälst Du von dieser Aktion? Haben die Recht und Google sollte die Karten nicht kostenlos anbieten? Oder quatsch, wenn man mit sowas anfängt, gibts bald gar nichts mehr im Internet umsonst? Was denkst Du?

Google verklagen und gewinnen

google-bildHab da eine lustige Geschichte gefunden, in der ein Adsense User von Google seinen Account gesprerrt bekommen hat, dies nicht hinnehmen wollte und am Ende Google erfolgreich auf Auszahlung verklagt hat.

Aber erstmal der Reihe nach. Aaron Greenspan, von Think Computer Corporation hat im Dezember von Google seinen Adsense Account gesperrt bekommen. Eigentlich keine neue Nachricht, sowas hört man immer wieder, meist aus den verschiedensten Gründen.

Mit der Sperrung wollte Aaron sich aber nicht abfinden und hat in einer mittelgrossen Odysee durch Google Kontaktpersonen versucht den eigentlichen Grund für die Sperrung rauszubekommen. Und er wollte die 721 Dollar wiederhaben die Google ihm noch schuldet (aus dem angefangenen Monat).

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