Nun ist es also doch passiert, Google hat in diversen Gerichtsverfahren, bis zum Europäischen Gerichtshof, die eigene Position zum Thema Markenrechte in Adwords verteidigt.
Und deswegen folgt Google Europa nun dem amerikanischen Modell, es darf also ab dem 14. September, zumindestens eingeschränkt, auch mit Markennamen als Keywords geworben werden.
Damit ist also der Markenschutz den man als Unternehmen bei Google beantragen konnte nun aufgelockert. Es wird auch weiterhin Markenschutz geben, allerdings sperrt Google den Markennamen nun nicht mehr. Die Unternehmen müssen nun also selber überwachen was mit ihren Markennamen passiert und gegebenenfalls bei Google Einspruch einlegen.
Erfolgreich dürfte ein solcher Anspruch nur sein, wenn die vergleichende Werbung falsch ist oder das Keyword nicht sichtbar genutzt wird, der User also in die Irre geführt wird. Dazu liest man von Stefan Tweraser (Country Director Google Germany) folgendes:
Unseren Standpunkt haben wir in einer Reihe von Gerichtsverfahren bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) verteidigt. Anfang dieses Jahres hat dieser unsere Einschätzung dann weitestgehend bestätigt. Laut Urteil des EuGH hat Google keine Markenrechte verletzt. Inserenten dürfen auf Keywords bieten, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass es legitim ist, wenn ein Inserent den Markennamen eines anderen Unternehmens als Keyword verwendet, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen.
(Quelle: Inside Adwords)
Und auch von Google direkt gibt es dazu einen Hinweis und die Auflistung der betroffenen Länder:
Starting from September 14, 2010, Google will no longer respond to trademark complaints by monitoring or restricting keywords for ads served to users in the affected regions. The affected regions are listed at http://adwords.google.com/support/aw/bin/answer.py?hl=en_US&answer=186123.
[..]
In the affected countries after September 14, 2010, advertisers will be able to complain about the selection of their trademark by a third party if they feel that it leads to a specific ad text which confuses users about the origin of the advertised goods and services. Google will then conduct a limited investigation and if we find that the ad text does confuse users as to the origin of the advertised goods and services, we will remove the ad. However, we will not prevent use of trademarks as keywords in the affected regions.
(Quelle: google)
Es gibt also einschneidende Änderungen beim Markenrecht bei Google.
- Zum einen zieht sich Google teilweise aus der Verantwortung, jeder muss also seinen Markennamen selber überwachen (geht prima zB mit den Sixtrix Tools).
- Man kann nun wieder Werbung mit Markennamen machen, gerade für die Massen an Affiliates ist das eine wahre Goldgrube.
- SEA statt SEO
Du musst Dich nun nicht mehr nur auf die organische Suche konzentrieren, sondern kannst direkt mit den Adwords bei großen Firmennamen oben auftauchen. Wenn die selber keine Adwords mit dem eigenen Namen machen, dann macht es eben jemand anderes..
Und? Was haltet ihr von dieser Änderung? Ein guter Schritt in einen offenen Wettbewerb, schliesslich soll der User auch Drittanbieter von Marken finden? Oder total daneben, schliesslich gibt es den Markenschutz, damit damit eben nicht jeder rumspielen kann. Was hälst Du davon?
Ich halte die Haftungsfrage, die jetzt bei irreführender Markennutzung beim Werbetreibenden hängen bleibt, für bedenklich – wir diskutieren den Fall auch gerade im Google-AdWords-Hilfeforum: http://www.google.com/support/forum/p/adwords/thread?tid=2862a33dbe92bd9f&hl=de
Für Affiliates ändert sich da glaub gar nichts, den die meisten Anbieter verbieten es schon seit eh und je mit Markennamen die ihnen gehören zu werben. Desweiteren würde ich auch sagen ist das ein gefährliches Spiel, man „darf“ es zwar bei Google aber die eigentlichen Markeninhaber kommen dann recht schnell auf einen zu würde ich sagen.
Ich denke auch, dass du Punkt 2 streichen kannst, wie Markus schon sagte, verbieten es sowie die meisten Advertiser. Ich habe das auch eher so verstanden, dass man jetzt Markennamen als Keywords buchen kann, was ja auch nicht schlecht ist, obwohl das auch „alle“ Advertiser verbieten. 😉
Ja, ihr habt natürlich völlig Recht, die Markeninhaber verbieten die Nutzung, aber jetzt sichert Google das eben nicht automatisch..
Ab dann muss das jeder selber prüfen, an Google eine Beschwerde einreichen und dann prüft Google (!) ob der Einspruch rechtens ist..
Das ist doch schon eine krasse Änderung, oder?
Hallo,
ihr müsst hier differenzieren! In diesem Blog geht es um die Haftung von Google. Wie ihr schon sagtet, Google ist nicht gleich Markeninhaber… In Punkte Markenverletzung zw. den einzelnen Wettbewerbern kann ich euch folgenden Link empfehlen, falls es wen interessiert:
http://www.gruenderszene.de/recht/werbung-im-internet-das-brandneue-eugh-urteil-besagt-google-adwords-ist-rechtmasig
Es kommt ganz auf den Einzelfall an, ob ein Markeninhaber einem anderen Wettbewerber die Benutzung seiner Marke als AdWord verbieten kann.
Hier noch eine aktuelle Seite vom August 2010:
http://www.markenmagazin.de/leitfaden-marken-als-keywords-markenschutz-in-google-adwords/
Wie sieht das denn bei Prominentennamen aus? Darf ich sie als Keywords verwenden?
Beispiel: Hose von Rihanna, Schmuck von Heidi Klum
Danke