LG Hamburg: 123people.de darf im Internet zugängliche Fotos anzeigen

Die Personensuchmaschine 123people.de hat vor dem LG Hamburg eine Klage wegen eines veröffentlichten Fotos gewonnen (Urt. v. 16.06.2010 – Az.: 325 O 448/09), bzw das Gericht hat die Klage abgewiesen.

Eine junge Frau hatte gegen 123people geklagt, weil die Suchmaschine ein Foto von Ihr auf der Seite gezeigt hatte. Das Foto war allerdings vorher, mit Zustimmung der Klägerin, auf der Webseite eines Dritten onlinegestellt worden.

Das Hamburger Landgericht wies diese Klage nun ab, die Klägerin habe, zumindest stillschweigend, in die Nutzung des Fotos eingewilligt. Und da sie in die nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen eingewilligte, darf auch die Personensuchmaschine das Foto zeigen.

Zwei weitere Punkte die für 123people sprachen waren, dass zum einen das Foto nicht gespeichert sondern nur angezeigt wird, und zum anderen das Foto suchmaschinen-optimiert wurde, eine Auffindbarkeit also technisch gefördert wurde. Und sollte die Klägerin nun das Foto bei dem Drittanbieter entfernen, so würde auch 123people das Foto nicht mehr anzeigen.

Also nach der Google Thumbnail Entscheidung des BGH (Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 69/08) ein weiterer Schritt die Rechtslage im Internet etwas klarer zu sehen.

Bin leider kein Anwalt, denn einen Punkt verstehe ich dabei nicht so richtig. Denn das würde ja heissen, das ich hier von jedem ein Foto anzeigen darf, immer unter der Vorausetzung in speichere das Bild hier nicht und ich kann annehmen, dass die Person mit dem Bild gefunden werden will.

Aber was ist mit Urheberrechten des Fotos ansich? Wann kann ich davon ausgehen, dass die entsprechende Person gefunden werden will und wieso darf mein Foto jeder anzeigen, nur wenn ich damit auf MEINER Seite gefunden werden will.

Komische Sache, aber dafür muss man wohl einen Haufen Semester Jura studiert haben…

TAZ Werbesport jetzt nicht mehr verboten – BILD verliert vorm BGH

Sehr schön, ich hatte ja letztes Jahr schonmal über den TAZ Spot gegen die BILD geschrieben. Damals war das satirische Video der TAZ vom Landgericht verboten worden, Springer hatte erfolgreich gegen die Ausstrahlung geklagt.

Das Video durft also nicht länger in den Kinos gezeigt werden, jetzt ist es aber zurück, und es gibt auch noch einen zweiten Teil davon.

Erstmal ging es aber für die TAZ zum BGH und dort hat die TAZ Recht bekommen:

Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten der Springer-Klage weitgehend stattgegeben. Die «taz» überschreite mit dem Werbespot die Grenzen des wettbewerblich Zulässigen, auch wenn dieser durch Witz, Ironie und Sarkasmus geprägt sei. In dem Spot werde versucht, die «taz» herauszustellen, indem ein vernichtendes Bild von der trostlosen Sozialstruktur und den intellektuellen Fähigkeiten eines typischen «Bild»-Lesers gezeichnet werde. Damit werde die «Bild»-Zeitung und deren Leserschaft ohne sachlichen Grund abqualifiziert.

Der BGH sah den Werbespot hingegen nicht als wettbewerbswidrig an. Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich dabei um eine «humorvolle Überspitzung» handele und nicht die «Bild»-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.

Der BGH betonte, dass der «Durchschnittsverbraucher» zunehmend an pointierte Aussagen in der Werbung gewöhnt sei. Der Werbespot bringe lediglich zum Ausdruck, dass die «taz» «nicht für jeden» sei, also nicht den Massengeschmack anspreche.

(AZ: I ZR 134/07 – Urteil vom 1. Oktober 2009)

(Quelle: ad-hoc-news)

Und hier sind die Videos nun endlich:

taz werbung 1

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=y55Pw0TnHf0[/youtube]

taz werbung 2

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=s9a4961HPvc[/youtube]

Ach Werbung kann so schön sein…. Das ist doch mal ein richtig geiler Werbespot, oder?

Google verklagen und gewinnen

google-bildHab da eine lustige Geschichte gefunden, in der ein Adsense User von Google seinen Account gesprerrt bekommen hat, dies nicht hinnehmen wollte und am Ende Google erfolgreich auf Auszahlung verklagt hat.

Aber erstmal der Reihe nach. Aaron Greenspan, von Think Computer Corporation hat im Dezember von Google seinen Adsense Account gesperrt bekommen. Eigentlich keine neue Nachricht, sowas hört man immer wieder, meist aus den verschiedensten Gründen.

Mit der Sperrung wollte Aaron sich aber nicht abfinden und hat in einer mittelgrossen Odysee durch Google Kontaktpersonen versucht den eigentlichen Grund für die Sperrung rauszubekommen. Und er wollte die 721 Dollar wiederhaben die Google ihm noch schuldet (aus dem angefangenen Monat).

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Schluss mit Abmahnwahn – Gericht spricht Recht

essen3-300x200Heute war es dann endlich so weit, das OLG Hamburg hat in dem Berufungsverfahren von Bundesligaforen.de und Webkoch.de vs. Marions Kochbuch Recht gesprochen, ein Urteil soll es am 4.Februar samt schriftlicher Begründung geben.

Eines ist aber klar, das Gericht hat jetzt schonmal den Kniepers de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen entzogen. Kostenpflichtig Abmahnen ist also nicht mehr.

Bei dem Verfahren der beiden Foren ging es um Bilder die von Usern hochgeladen wurden. Reagierend auf die Abmahnung wurden die Fotos auch sofort entfernt, die Unterlassungserklärung wurde aber nicht unterzeichnet. Und das ist auch der Knackpunkt. Ohne diese Unterzeichnung muss man auch nicht für den Anwalt haften, die Kläger bekommen also keine Erstattung. Und da es kein Verschulden der Foren gibt, gibt es auch keinen Schadensersatz.. Das final zu klären war nun heute Aufgabe des Landesgerichts.

Folgendes wurde heute festgestellt:
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Simpsons sind Personen – Anklage wegen Comic Pornos

Krasse Sache, da ist jemand wegen dem Besitz von Simpsons Pornos verklagt worden – wegen Comic Pornos der Serie „Die Simpsons“. Und da ein Gericht geurteilt hat, dass die Simpsons als echte Personen anzusehen sind, ist der Besitz von Simpsons-Pornos rechtswidrig.

Das ist doch mal wieder, nach der Wikipedia-Scorpions Geschichte, ein dubioses Urteil das die Gerichte da gefällt haben, oder? Das man wegen Kinderpornos verklagt wird unterstütze ich ja ausdrücklich, aber wegen Pornobilder einer Comicserie?

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