Schluss mit Abmahnwahn – Gericht spricht Recht

essen3-300x200Heute war es dann endlich so weit, das OLG Hamburg hat in dem Berufungsverfahren von Bundesligaforen.de und Webkoch.de vs. Marions Kochbuch Recht gesprochen, ein Urteil soll es am 4.Februar samt schriftlicher Begründung geben.

Eines ist aber klar, das Gericht hat jetzt schonmal den Kniepers de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen entzogen. Kostenpflichtig Abmahnen ist also nicht mehr.

Bei dem Verfahren der beiden Foren ging es um Bilder die von Usern hochgeladen wurden. Reagierend auf die Abmahnung wurden die Fotos auch sofort entfernt, die Unterlassungserklärung wurde aber nicht unterzeichnet. Und das ist auch der Knackpunkt. Ohne diese Unterzeichnung muss man auch nicht für den Anwalt haften, die Kläger bekommen also keine Erstattung. Und da es kein Verschulden der Foren gibt, gibt es auch keinen Schadensersatz.. Das final zu klären war nun heute Aufgabe des Landesgerichts.

Folgendes wurde heute festgestellt:

Mit massenhaften Abmahnungen an Webmaster haben es die Hamburger Webkochbuch-Betreiberin Marion Knieper und ihr Ehemann Folkert zu ungewollter Berühmtheit gebracht. Aller Voraussicht nach wird nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg dem Treiben vorläufig einen juristischen Riegel vorschieben. In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen.

Konkret ging es um zwei Foren, in denen Fotos aufgetaucht waren, die angeblich widerrechtlich den Rezept-Seiten der Kniepers entnommen worden waren. So postete ein anonymer Nutzer das Foto eines Eistees auf Bundesligaforen.de, und bei Webkoch.de fanden die Kniepers ein angeblich von ihnen geschossenes Foto von Mettenden. Nach den kostenpflichtigen Abmahnungen hatten die Forenbetreiber die Fotos unverzüglich entfernt, wollten aber den dauerhaften Unterlassungsanspruch nicht anerkennen. Das Landgericht Hamburg sah die Forenbetreiber in der Störerhaftung und bestätigte den Unterlassungsanspruch.

Beide Forenbetreiber gingen daraufhin in Berufung, die nun heute in Hamburg in einer Sitzung zusammengefasst verhandelt wurde. Der Kammervorsitzende stellte gleich zu Beginn klar, dass er die Ansicht seines Landgerichtskollegen in der Sache nicht teilt: Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.

Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fallen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz.

(Quelle: heise – Fotoquelle: Fotoblog)

Das klingt doch jetzt mal eindeutig nach einem Urteil in die richtige Richtung, oder? Haltet euch bitte in den Kommentaren mit haltlosen Vorwürfen zurück… Aber die freie Meinung kann jeder äußern 😉

7 Antworten auf „Schluss mit Abmahnwahn – Gericht spricht Recht“

  1. Ich finde das ehrlich gesagt „super genial“! Das Landgericht Hamburg ist ja leider bekannt dafür, dass es die Abmahner bevorzugt und den Abgemahnten selten Recht gibt. Das Ganze dürfte zwar einiges gekostet haben und gerade deswegen finde ich es super gut, dass mal jemand diesen Schritt gewagt hat und damit gewonnen hat. Vielleicht ist das den Abmahnern wie auch den Abmahnanwälten mal eine Lehre. Man kann eben doch nicht mit allem durch kommen – auch nicht in Hamburg – und Foren abzumahnen ist nun wirklich super gemein.

  2. Dieses Urteil stellt einen Meilenstein dar, ist jedoch leider ein Einzelfall. Aus meiner beruflichen Praxis heraus kann ich nur sagen, dass viele Gerichte die Sachlage immer noch anders beurteilen. Leider.

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  4. Das Thema Internet und Recht ist wirklich ein schwieriges Thema. Einerseits sollte nicht zugelassen werden, dass sich das Internet zu einem rechtsfreien Raum entwickelt, indem jegliche Rechte wir das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild einfach missachtet werden.

    Andererseits sind dich Machenschaften dieser „Abmahn“-Anwälten auch am Rande der Legalität. Denn die sysstematische Abmahnung von Portal- oder Webseitenbetreiber hat nichts mehr mit der Rechtsprechung an sich zu tun sondern ist lediglich Geldmacherei.

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